Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die vorliegenden Preise beziehen sich jeweils auf eine Veranstaltung,
wobei dabei die reine Veranstaltungsdauer berechnet wird.
Sollte es sich um größere Veranstaltungen handeln,
deren Dauer 7 Std. überschreitet,
sind individuelle Preisabsprachen unerlässlich.
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehwertsteuer von z. Zt. 19%.
Die Begleichung der Kosten erfolgt nach Veranstaltungsende in bar,
oder nach vorheriger Absprache
innerhalb von 6 Tagen nach Veranstaltungsende per Überweisung.
Bei Verleih fällt für die Geräte eine Kaution
zwischen 10,00 € und 150,00 € an,
die erhoben wird sobald ein Gerät beschädigt wird.
Sollte ein Gerät abhanden kommen,
wird die Kaution in doppelter Höhe fällig.
Pro Tag bezieht sich hier auf eine Ausleihzeit von max. 18 Std.,
alles darüber hinaus bezeichnet den Ausleih für 2 Tage, bzw. ein Wochenende.
Die Hüpfburgen werden angeliefert und abgeholt um Auf und Abbau zu klären. Bei unsachgemäßem Abbau oder Zusammenlegen kann es notwendig werden, die Hüpfburg erneut auszurollen, dies gilt auch, wenn sie nass geworden sein sollte und nochmals zum trocknen aufgebaut werden muss.
In beiden Fällen wird eine zusätzliche Gebühr von 20 € erhoben
Für verlorengegangene oder durch unsachgemäße Behandlung beschädigte Geräte haftet der Mieter / Veranstalter,.
Die Benutzung der Geräte durch Veranstaltungsteilnehmererfolgt auf eigene Gefahr.
Aufsichtspersonen für die Hüpfburgen müssen durch den Veranstalter gestellt werden.
Die Absage einer Veranstaltung muss mind. 6 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgen, da ansonsten Vorbereitungskosten angefallen sein können, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Die Abrechnung in 10 Minuten -Schritten gilt für private, kleinere Feiern, wie z. B. Kindergeburtstage. Bei Beschäftigungen während größerer Familienfeiern, Jubiläen oder Kinderfesten erfolgt die Berechnung in 30Minuten - Schritten.
Sollte es nach dem Kinderschminken zu allergischen Reaktionen kommen, so kann "Party- Fee für Kids" hierfür weder verantwortlich gemacht werden, noch können Schadensersatzansprüche gegen "Party-Fee für Kids" geltend gemacht werden.