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 Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Die vorliegenden Preise beziehen sich jeweils

auf eine Veranstaltung,
wobei dabei die reine Veranstaltungsdauer berechnet wird.
Sollte es sich um größere Veranstaltungen handeln,
deren Dauer 7 Std. überschreitet,
sind individuelle Preisabsprachen unerlässlich.
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehwertsteuer von z. Zt. 19%.
Die Begleichung der Kosten erfolgt nach Veranstaltungsende in bar,
oder nach vorheriger Absprache
innerhalb von 6 Tagen nach Veranstaltungsende per Überweisung.

Bei Verleih fällt für die Geräte eine Kaution
zwischen 10,00 € und 150,00 € an,
die erhoben wird sobald ein Gerät beschädigt wird.
Sollte ein Gerät abhanden kommen,
wird die Kaution in doppelter Höhe fällig.

Pro Tag bezieht sich hier auf eine Ausleihzeit von max. 18 Std.,
alles darüber hinaus bezeichnet den Ausleih für 2 Tage, bzw. ein Wochenende.                           
Die Hüpfburgen werden angeliefert und abgeholt um Auf und Abbau zu klären. Bei unsachgemäßem Abbau oder Zusammenlegen kann es notwendig werden, die Hüpfburg erneut auszurollen, dies gilt auch, wenn sie nass geworden sein sollte und nochmals zum trocknen aufgebaut werden muss.

In beiden Fällen wird eine zusätzliche Gebühr von 20 € erhoben
Für verlorengegangene oder durch unsachgemäße Behandlung beschädigte Geräte haftet der Mieter / Veranstalter,.

Die Benutzung der Geräte durch Veranstaltungsteilnehmererfolgt auf eigene Gefahr.

Aufsichtspersonen für die Hüpfburgen müssen durch den Veranstalter gestellt werden.
Die Absage einer Veranstaltung muss mind. 6 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgen, da ansonsten  Vorbereitungskosten angefallen sein können, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Die Abrechnung in 10 Minuten -Schritten gilt für private, kleinere Feiern, wie z. B. Kindergeburtstage. Bei Beschäftigungen während größerer Familienfeiern, Jubiläen oder Kinderfesten erfolgt die Berechnung in 30Minuten - Schritten.

Sollte es nach dem Kinderschminken zu allergischen Reaktionen kommen, so kann "Party- Fee für Kids" hierfür weder verantwortlich gemacht werden, noch können Schadensersatzansprüche gegen "Party-Fee für Kids" geltend gemacht werden.


Bei Einwirkung höherer Gewalt
(Ausnahme sind witterungsbedingte Einflüsse) entfallen für beide Vertragspartner jegliche Schadenersatzansprüche.
Sollte es aufgrund, seitens "Party-Fee für Kids" nicht vorhersehbarer Ereignisse zur Nichterfüllung des Vertrages kommen, entfallen ebenso alle Schadensersatzansprüche gegenüber "Party-Fee für Kids".
In diesem Falle wird "Party-Fee für Kids" sich unverbindlich bemühen Ersatzleistung zu erbringen.

 Mündliche oder fernmündliche Absprachen sind generell duch den Mieter/ Veranstalter bis  5 Werktage vor Veranstaltungstermin schriftlich zu bestätigen.
Missachtung der AGB berechtigen "Party-Fee für Kids" zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung, bzw. zur sofortigen Abholung der entliehenen Geräte.
Sollte es während einer Veranstaltung  zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen Veranstaltern, Teilnehmern und/oder "Party-Fee für Kids" oder deren Mitarbeitern kommen, ist es ebenfalls möglich die Veranstaltung seitens "Party-Fee für Kids" sofort zu beenden.
Bei dem Vertrag entgegenstehender Nutzung der Geräte ist "Party-Fee für Kids" berechtigt, die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, ggf. mit der Kaution zu verrechnen.
Gesonderte, individuelle Vereinbarungen sind mit schriftlicher Protokollierung in gegenseitigem Einvernehmen natürlich jederzeit möglich.

Werbung bei Veranstaltungen in Form von Flyern und /oder Plakaten ist durch "Party-Fee für Kids" jederzeit möglich und  kann nur nach vorheriger Absprache untersagt sein.